SRH Hotel-Akademie Dresden
Fördermöglichkeiten
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Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung

Kindergeld

Das Kindergeld gehört nicht zum Einkommen der Eltern, steht aber allein ihnen zu. Es soll dazu dienen, die Unterhaltslast für das Kind zu verringern. Für die ersten beiden Kinder liegt der monatliche Betrag derzeit bei 164 Euro, für das 3. Kind bei 170 Euro und für das 4. und alle weiteren Kinder sind es 195 Euro. Zuständig dafür sind die Familienkassen.
§ 66 Abs. 1 EStG

Steuerfreibetrag

Sonderausgabenabzug: Von der Einkommenssteuer absetzbar sind 30 % des Schulgeldes, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind volljährig ist, auswärtig wohnt und einen Anspruch auf Kindergeld hat.
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Ausbildungsfreibetrag

Alternativ zum Sonderausgabenabzug kann ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 924 Euro für eine Ausbildung des Kindes angesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind volljährig ist, auswärtig wohnt und einen Anspruch auf Kindergeld hat. 
§ 33a Abs. 2 EStG

Schüler-BAföG

Elternabhängiges Schüler-BAföG wird bis zum Ausbildungsabschluss gezahlt. Für Schüler ist die BAföG-Förderung in fast allen Fällen ein Vollzuschuss, d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden. Beantragt wird das BAföG am Wohnsitz der Eltern.

www.bafoeg.bmbf.de

Staatlicher Bildungskredit

Der zinsgünstige Kredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern in den letzten beiden Ausbildungsjahren gezahlt. Ausbezahlt wird er monatlich im Voraus in Raten von 300 Euro. Zuständig dafür ist die KfW-Förderbank.                                        

www.bildungskredit.de/informieren

Skonto bei Vorauszahlung

Gelegentlich taucht der Wunsch auf, den Gesamtbetrag der Aus- bzw. Weiterbildung im Voraus zu bezahlen. Diesem Wunsch verschließen wir uns nicht. An die Vorauszahlung wird dabei ein Skonto in Höhe von 2% auf die gesamten Gebühren geknüpft.

Studienkredit der Deutschen Bank

Die Teilnehmer unserer Ausbildungen haben die Möglichkeit, einen Studienkredit bei der Deutschen Bank aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist das Abitur oder die Fachhochschulreife. Dafür wurden mit der Dresdner Filiale besondere Konditionen vereinbart.  

Ansprechpartner: Herr David Bellmann, Telefon: 0351 / 48 24-318

Berufsförderungswerk der Bundeswehr

Dieses Angebot der Bundeswehr richtet sich an Soldaten auf Zeit, die in die zivile Berufswelt zurückkehren möchten. Damit werden förderungswürdige Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation unterstützt.

Ansprechpartner:
Regional- und Standortteams des Berufsförderungswerkes der Bundeswehr
www.bfd.bundeswehr.de

Sonderfinanzierungsmöglichkeiten für Double Degree Studenten


Den Teilnehmern des Double Degree stehen weitere Finanzierungsmittel
wie z. B. Stipendien zur Verfügung. Nähere Informationen
finden Sie auf der Webseite der SRH FernHochschule Riedlingen.

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Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildung

Schüler-BAföG oder Meister-BAföG

Bis zum 30. Lebensjahr besteht für die Betriebswirte in Vollzeit die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beantragen. Hierbei handelt es sich um einen Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Bei einer Ablehnung kann Meister-BAföG beantragt werden. Das Meister-BAföG ist eine Kombination aus einem direkten finanziellen Zuschuss in Höhe von 30,5% der Weiterbildungskosten und einem zinsgünstigen Darlehen.
Letzteres ist auch beim BW-Online möglich. Zuständig sind die jeweiligen kommunalen Ämter.

www.meister-bafoeg.info

Begabtenförderung

Gefördert werden Begabte unter 25 Jahren, die berufsbegleitend studieren möchten. Das dreijährige Stipendium in Höhe von maximal 1.700 €/Jahr muss nicht zurückgezahlt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine bestandene Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mit der Note „sehr gut“. Zuständig ist die jeweilige Handelskammer.

www.begabtenfoerderung.de

Skonto bei Vorauszahlung

Gelegentlich taucht der Wunsch auf, den Gesamtbetrag der Aus- bzw. Weiterbildung zu Beginn zu bezahlen. Diesem Wunsch verschließen wir uns nicht. Auf die Vorauszahlung wird dabei ein Skonto in Höhe von 2% auf die gesamten Gebühren gewährt.

Bildungsgutschein

Dieses Angebot richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Es können Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungen und Verpflegung sowie Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden.
Mehr Informationen gibt die zuständige Niederlassung der Agentur für Arbeit. Weiterzubildende, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen
nicht fortsetzen dürfen, können sich bei ihrem Rentenversicherungsträger nach finanzieller Unterstützung erkundigen.

Berufsförderungswerk der Bundeswehr

Dieses Angebot der Bundeswehr richtet sich an Soldaten auf Zeit, die in die zivile Berufswelt zurückkehren möchten. Damit werden förderungswürdige Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation unterstützt.

Ansprechpartner:
Regional- und Standortteams des Berufsförderungswerkes der Bundeswehr
www.bfd.bundeswehr.de

Spezielle Fördermöglichkeiten für den BW-Online

Teilnehmer unserer berufbegleitenden Weiterbildung zum Hotelbetriebswirt können z.B. durch ein Prämiengutschein in Höhe von 154 € im Jahr entlastet werden, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 € nicht übersteigt.

Weitere Möglichkeiten bieten die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz in Form von Bildungs- und Qualifizierungsschecks von bis zu 500 € / Jahr.

Einen indirekten Zuschuss haben außerdem 12 Bundesländer in Form von zusätzlichen bezahltem Bildungsurlaub geschaffen. Folgende Bundesländer bieten diese berufliche Freistellung: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

 

Beratung

Wir beraten Sie gern über die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten unserer Aus- und Weiterbildungen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service.

Trendwende beim Bundesfinanzhof

Auszubildende und Studenten könnten künftig die Kosten für ihre berufliche Erstausbildung und ihr Erststudium steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt in zwei Urteilen (VI R 38/10, VI R 7/10) die im Zusammenhang mit der Ausbildung / Studium entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten an. Voraussetzung ist, das die Aufwendungen von den Studenten oder
den Auszubildenden selbst finanziert werden.